ambulante soziale Dienste
Die von und erbrachten Leistungen werden nicht oder nur teilweise von den Krankenkassen oder anderen Kostenträgern übernommen.
Die Möglichkeit für weitere Leistungen für Kurzzeit - und Urlaubs - bzw. Verhinderungsbetreuung und zusätzlichen
Betreuungsaufwand bei Demenz können bei der Pflegekasse erfragt und beantragt werden.
Sollten Sie weitere Fragen hier zu haben stehe ich ihnen gern zur Verfügung.