Seit dem 01.01.2015 werden die Leistungen eines Alltagsbegleiters mit den Krankenkassen auf der Basis der Verhinderungspflege verrechnet. Sie können mich als Ersatz- oder Urlaubspflege einsetzen.
Von den Pflegekassen werden nach §39 SGB XI 42 Kalendertage pro Kalenderjahr bezahlt. Der Höchstbetrag liegt bei 1.612,00 Euro. Bei der Pflegekasse muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Ich biete bundesweit eine 24-Stunden-Betreuung an.
Zu meinen Leistungen gehören:
* Arztbegleitung
* Ausfüllen von Formularen
* Spielen
* Einkaufen
* Spaziergänge
* Kochen und Backen
* Musik
* Malen und Fotoalben erstellen
* Märchenstunde
* Besuch kultureller Veranstaltungen
* Besuch von Gottesdiensten
und vieles mehr. Sprechen Sie mich an, sicherlich ist auch einiges Ihrer zusätzlichen Wünsche möglich.